Wo und wie stelle ich einen Antrag?
Hausgebärdensprachkurs für Kinder
Hausgebärdensprachkurse für Eltern und Geschwisterkinder
Eltern von hör- bzw. sprachbehinderten Kindern können für sich selbst den Hausgebärdensprachkurs bei ihrem zuständigen Jugendamt als Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII beantragen.
Musteranträge für Hausgebärdensprachkurse
Musteranträge für Hausgebärdensprachkurse findet Ihr auf der Webseite von Karin Kestner.
Rechtsgrundlagen zur Bewilligung der Kurse für hör- bzw. sprachbehinderte Kinder
Hörbehinderte Kinder haben einen Anspruch gemäß § 75 SGB IX auf Teilhabe an Bildung. Der § 75 Absatz 2 Satz 1 benennt dabei die „Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu“. Als Voraussetzung/Vorbereitung um am Unterricht teilhaben zu können ist das Erlernen der Gebärdensprache notwendig.
Rechtsgrundlagen zur Bewilligung der Kurse für Eltern
Erziehungsberechtigte haben einen Anspruch aus der Kinder- und Jugendhilfe. Nach § 27 SGB VIII haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGBVIII). Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Dabei ist der Katalog der Hilfearten §§ 28 ff. SGB VIII nicht abschließend sondern es sind auch spezielle auf den Einzelfall entwickelte Hilfen anwendbar.
Rechtliche Unterstützung für Eltern
Wir arbeiten eng mit der Hamburger Kanzlei fuhrken&sauer zusammen, die Euch gern bei der gerichtlichen Durchsetzung Eurer Ansprüche auf Hausgebärdensprachkurse unterstützen kann.

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