Wo und wie stelle ich einen Antrag?

Hausgebärdensprachkurs für Kinder

Eltern von einem hör- oder sprachbehinderten Kind können bei ihrem zuständigen Sozialamt für ihr Kind einen Antrag auf Hausgebärdensprachkurs als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem § 75 SGB IX stellen. Ziel der Hilfe ist die Teilhabe an einer angemessene Schulbildung bzw. bei jüngeren Kindern die Teilhabe an der Vorbereitung darauf (Kindergarten). Diese Hilfe kann als Sachleistung oder in Form des persönlichen Budgets gewährt werden. 

Hausgebärdensprachkurse für Eltern und Geschwisterkinder

Eltern von hör- bzw. sprachbehinderten Kindern können für sich selbst den Hausgebärdensprachkurs bei ihrem zuständigen Jugendamt als Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII beantragen.

Musteranträge für Hausgebärdensprachkurse

Musteranträge für Hausgebärdensprachkurse findet Ihr auf der Webseite von Karin Kestner.

Rechtsgrundlagen zur Bewilligung der Kurse für hör- bzw. sprachbehinderte Kinder

Hörbehinderte Kinder haben einen Anspruch gemäß § 75 SGB IX auf Teilhabe an Bildung. Der § 75 Absatz 2 Satz 1 benennt dabei die „Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu“. Als Voraussetzung/Vorbereitung um am Unterricht teilhaben zu können ist das Erlernen der Gebärdensprache notwendig.

Rechtsgrundlagen zur Bewilligung der Kurse für Eltern

Erziehungsberechtigte haben einen Anspruch aus der Kinder- und Jugendhilfe. Nach § 27 SGB VIII haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGBVIII). Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Dabei ist der Katalog der Hilfearten §§ 28 ff. SGB VIII nicht abschließend sondern es sind auch spezielle auf den Einzelfall entwickelte Hilfen anwendbar.

Rechtliche Unterstützung für Eltern

Wir arbeiten eng mit der Hamburger Kanzlei fuhrken&sauer zusammen, die Euch gern bei der gerichtlichen Durchsetzung Eurer Ansprüche auf Hausgebärdensprachkurse unterstützen kann.

Jörn Fuhrken und Olaf C. Sauer
Gerhofstraße 29 (Gänsemarkt)
20354 Hamburg
fon (040) 32 90 88 90
fax (040) 32 90 88 910
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