Kostenübernahme für Gebärdensprachkurs auch mit Cochlea-Implantaten

Nürnberg. Das Fachmagazin ÄrzteZeitung berichtete am 28. Januar über ein Gerichtsurteil des Sozialgerichts Nürnberg, was das Recht hörbehinderter Kinder auf einen Hausgebärdensprachkurs stärkt. Der Sozialhilfeträger hatte den Antrag der Eltern eines mit Cochlea-Implantaten versorgten vierjährigen Kindes auf einen Gebärdensprachkurs zu unrecht abgelehnt, wie das Gericht urteilte. Gerade wenn die Gebärdensprache für die Eltern-Kind-Kommunikation erforderlich sei, dürfe der Sozialhilfeträger die Kostenübernahme für den Kurs nicht versagen.

Sozialgericht Nürnberg, Az.: S 4 SO 81/18